WEG-Verwaltung

Die WEG-Verwaltung ist die hohe Schule der Verwaltung. Aufgrund der besonderen Rechtsstellung des Verwalters sowie der zahlreichen sehr engen Vorgaben durch Gesetze und Rechtsprechungen sind umfassende Kenntnisse gepaart mit langer praktischer Erfahrung Voraussetzung für eine erfolgreiche Verwaltertätigkeit. Zur ständigen Aktualisierung der Kenntnisse erfahren die Mitarbeiter regelmäßige Weiterbildungen. Selbstverständlich besitzen wir die für WEG-Verwalter erforderliche Erlaubnis nach § 34c Abs. 2 GewO.

Aber neben der Kompetenz sollten die Eigentümer erwarten, dass sie auch ohne ständige Kontrolle der Arbeit der Verwaltung vertrauen können. Und genau dafür setzen wir unsere ganze Kraft, Erfahrung und Kompetenz ein, um Ihnen das Gefühl und vor allem die Sicherheit zu geben „Unsere Immobilie ist in den besten Händen“. Denn Ihr Verwaltungsobjekt stellt eine Wertanlage dar. Unser unbedingter Anspruch ist es, dieses Anlagevermögen in seiner Werthaltigkeit zu steigern und es durch Nutzung sich bietender Möglichkeiten fit für die Zukunft zu machen.

Die Verwaltung bildet den Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Mehr als zwei Drittel der Verwaltungsobjekte sind WEG´s.

Mit einem hochmotivierten Team von drei qualifizierten Fachleuten der Immobilienwirtschaft, alles Spezialisten in Sachen WEG-Verwaltung, bieten wir Ihnen die Verwaltung Ihrer Eigentümergemeinschaft gemäß den Erfordernissen des Wohnungseigentumsgesetzes unter Berücksichtigung der Besonderheiten Ihrer Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung sowie der gefassten Beschlüsse an. Dabei kümmern sich jeweils eine spezialisierte Mitarbeiterin oder ein spezialisierter Mitarbeiter um die kaufmännische, die technische sowie die allgemeine oder juristische Verwaltung. Der Teamleiter ist Ihr Hauptansprechpartner. Die Forderungen des § 26a WEG (Zertifizierter Verwalter) werden erfüllt.

Die Verteilung der Verwaltertätigkeit auf drei Spezialisten garantiert höchste Qualität und fachliche Kompetenz bei der Objektbetreuung. Zudem ist sichergestellt, dass bei Urlaub oder Krankheit eines Teammitgliedes immer noch Ansprechpartner mit bester Objektkenntnis zur Verfügung stehen. Ungeachtet dessen steht Ihnen die Geschäftsführung jederzeit bei Problemen, Fragen oder Informationsbedarf gern zur Verfügung.

Die beratende Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat stellt eine weitere, wesentliche Stütze unserer Verwaltertätigkeit dar.

Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot für die Verwaltung Ihrer Wohnungseigentumsanlage mit einem Leistungsumfang, der sich aus den Bestimmungen der §§ 19, 23 bis 29 WEG sowie der Gemeinschaftsordnung Ihrer Wohnungseigentumsanlage ergibt. Nützlich wäre dazu in jedem Fall ein Vorgespräch, um mögliche Besonderheiten Ihrer Gemeinschaft darin einfließen zu lassen.

Neben der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums übernehmen wir auf Wunsch auch die Verwaltung des Sonder-/ Teileigentums.

Auch hierzu unterbreiten wir Ihnen gern ein zugeschnittenes Angebot von Abnahme der Wohnung bis Zurückweisung unberechtigter Mietminderungsansprüche.

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